Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

für die Erbringung von Dienstleistungen von Hendrik Jänsch, Hopfenhenne, Altstraße 16, 40764 Langenfeld, E-Mail: kontakt@hopfenhenne.de (nachfolgend „Auftragnehmer“) gegenüber seinen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“)

  1. Allgemeines

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für die Erbringung von Dienstleistungen gelten für Verträge, die zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer unter Einbeziehung dieser AGB geschlossen werden.

1.2 Soweit neben diesen AGB weitere Vertragsdokumente oder andere Geschäftsbedingungen in Text- oder Schriftform Vertragsbestandteil geworden sind, gehen die Regelungen dieser weiteren Vertragsdokumente im Widerspruchsfalle den vorliegenden AGB vor.

1.3 Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende AGB, die durch den Auftraggeber verwendet werden, erkennt Auftragnehmer – vorbehaltlich einer ausdrücklichen Zustimmung – nicht an.

  1. Vertragsgegenstand und Leistungsumfang

2.1 Der Auftragnehmer erbringt als selbständiger Unternehmer folgende Leistungen gegenüber dem Auftraggeber:

Feilbieten von Bierverkostungen und Tastings.

2.2 Der spezifische Leistungsumfang ist Gegenstand von Individualvereinbarungen zwischen Auftragnehmer und dem Auftraggeber.

2.3 Der Auftragnehmer erbringt die vertragsgemäßen Leistungen mit größtmöglicher Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit nach dem jeweils neuesten Stand, neuesten Regeln und Erkenntnissen.

2.4 Der Auftragnehmer ist zur Erbringung der vertragsgemäß geschuldeten Leistungen verpflichtet. Bei der Durchführung seiner Tätigkeit ist er jedoch etwaigen Weisungen im Hinblick auf die Art der Erbringung seiner Leistungen, den Ort der Leistungserbringung ebenso wie die Zeit der Leistungserbringung nicht unterworfen. Er wird jedoch bei der Einteilung der Tätigkeitstage und bei der Zeiteinteilung an diesen Tagen diese selbst in der Weise festlegen, dass eine optimale Effizienz bei seiner Tätigkeit und bei der Realisierung des Vertragsgegenstandes erzielt wird. Die Leistungserbringung durch den Auftragnehmer erfolgt lediglich in Abstimmung und in Koordination mit dem Auftraggeber.

  1. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Es obliegt dem Auftraggeber, die von ihm zum Zwecke der Leistungserfüllung zur Verfügung zu stellenden Informationen, Daten und sonstigen Inhalte vollständig und korrekt mitzuteilen. Für Verzögerungen und Verspätungen bei der Leistungserbringung, die durch eine verspätete und notwendige Mit- bzw. Zuarbeit des Kunden entstehen, ist der Auftragnehmer gegenüber dem Kunden in keinerlei Hinsicht verantwortlich; die Vorschriften unter der Überschrift „Haftung/Freistellung“ bleiben hiervon unberührt.

  1. Vergütung

4.1 Die Vergütung wird individualvertraglich vereinbart.

4.2 Die Vergütung ist nach der Leistung der Dienste zu entrichten. Ist die Vergütung nach Zeitabschnitten bemessen, so ist sie nach dem Ablauf der einzelnen Zeitabschnitte zu entrichten (§ 614 BGB). Bei aufwandsbezogener Abrechnung ist der Auftragnehmer vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen berechtigt, die erbrachte Leistungen monatlich abzurechnen.

4.3 Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber nach Erbringung der Leistungen eine Rechnung per Post oder per E-Mail (z.B. als PDF). Die Vergütung ist innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig.

  1. Haftung / Freistellung

5.1 Der Auftragnehmer haftet aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, aufgrund eines Garantieversprechens, soweit diesbezüglich nichts anderes geregelt ist oder aufgrund zwingender Haftung. Verletzt der Auftragnehmer fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß vorstehendem Satz unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag dem Auftragnehmer nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist eine Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen. Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung des Auftragnehmers für seine Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.

5.2 Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, die gegen den Auftragnehmer aufgrund von Verstößen des Kunden gegen diese Vertragsbedingungen oder gegen geltendes Recht geltend gemacht werden.

  1. Vertragsdauer und Kündigung

6.1 Die Vertragsdauer und die Fristen zur ordentlichen Kündigung vereinbaren die Parteien individuell.

6.2 Das Recht beider Parteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

6.3 Der Auftragnehmer hat alle ihm überlassenen Unterlagen und sonstigen Inhalte nach Vertragsbeendigung unverzüglich nach Wahl des Kunden zurückzugeben oder zu vernichten. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts daran ist ausgeschlossen. Elektronische Daten sind vollständig zu löschen. Ausgenommen davon sind Unterlagen und Daten, hinsichtlich derer eine längere gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht, jedoch nur bis zum Ende der jeweiligen Aufbewahrungsfrist. Der Auftragnehmer hat dem Unternehmen auf dessen Verlangen die Löschung schriftlich zu bestätigen.

  1. Vertraulichkeit und Datenschutz

7.1 Der Auftragnehmer wird alle ihm im Zusammenhang mit dem Auftrag zur Kenntnis gelangenden Vorgänge streng vertraulich behandeln. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Geheimhaltungspflicht sämtlichen Angestellten und / oder Dritten, die Zugang zu den vertragsgegenständlichen Informationen haben, aufzuerlegen. Die Geheimhaltungspflicht gilt zeitlich unbegrenzt über die Dauer dieses Vertrages hinaus.

7.2 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, bei der Durchführung des Auftrags sämtliche datenschutzrechtlichen Vorschriften – insbesondere die Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes – einzuhalten.

  1. Schlussbestimmungen

8.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des CISG.

8.2 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der AGB im Übrigen hiervon nicht berührt.

8.3 Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer bei der Erbringung seiner vertragsgemäßen Leistungen durch angemessene Mitwirkungshandlungen, soweit erforderlich, fördern. Der Auftraggeber wird insbesondere dem Auftragnehmer die zur Erfüllung des Auftrags erforderlichen Informationen und Daten zur Verfügung stellen.

8.4 Sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, vereinbaren die Parteien den Sitz des Auftragnehmers als Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis; ausschließliche Gerichtsstände bleiben hiervon unberührt.

8.5 Der Auftragnehmer ist berechtigt, diese AGB aus sachlich gerechtfertigten Gründen (z. B. Änderungen in der Rechtsprechung, Gesetzeslage, Marktgegebenheiten oder der Geschäfts- oder Unternehmensstrategie) und unter Einhaltung einer angemessenen Frist zu ändern. Bestandskunden werden hierüber spätestens zwei Wochen vor Inkrafttreten der Änderung per E-Mail benachrichtigt. Sofern der Bestandskunde nicht innerhalb der in der Änderungsmitteilung gesetzten Frist widerspricht, gilt seine Zustimmung zur Änderung als erteilt. Widerspricht er, treten die Änderungen nicht in Kraft; Auftragnehmer ist in diesem Fall berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung außerordentlich zu kündigen. Die Benachrichtigung über die beabsichtigte Änderung dieser AGB wird auf die Frist und die Folgen des Widerspruchs oder seines Ausbleibens hinweisen.

  1. Informationen zur Online-Streitbeilegung / Verbraucherschlichtung

Die EU-Kommission stellt im Internet unter folgendem Link eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr

Diese Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten aus Online-Kauf- oder Dienstleistungsverträgen, an denen ein Verbraucher beteiligt ist. Der Anbieter ist weder bereit noch verpflichtet, an einem Verbraucherstreitschlichtungsverfahren nach dem VSBG teilzunehmen.

Unsere E-Mail-Adresse entnehmen Sie der Überschrift dieser AGB.

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Hopfen und Hintergründe

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Gelbe Strichzeichnung einer Glasflasche mit schmalem Hals und ohne Etikett, dargestellt auf einem schlichten Hintergrund.

Meine Biertastings richten sich an alle – vom neugierigen Einsteiger über erfahrene Bierliebhaber bis hin zu Menschen, die bisher kaum oder gar kein Bier trinken. Es geht nicht um Fachsimpelei, sondern um Genuss, Aromen und Spaß auf Augenhöhe.

Je nach Thema und Anzahl der verkosteten Biere dauert ein Biertasting in der Regel zwischen zwei und vier Stunden.

Tastings zu einem einzelnen Bierstil sind bereits ab drei Bieren möglich. Erfahrungsgemäß sollten es nicht mehr als sieben Biere sein, damit Genuss, Aufmerksamkeit und Austausch erhalten bleiben.

Dort, wo ihr es möchtet: bei euch zu Hause, in eurer Firma, in einer Eventlocation oder an jedem anderen Ort. Genau das macht Hopfenhenne aus – ihr bestimmt den Ort, ich bringe alles mit, was für ein gelungenes Biertasting benötigt wird.

Ein Biertasting ist ab acht Personen buchbar.

Um allen Teilnehmenden ein optimales Erlebnis zu ermöglichen, sollte die Gruppengröße 20 Personen nicht überschreiten. Größere Gruppen sind nach individueller Absprache möglich.

Absolut. Ein Biertasting eignet sich hervorragend für Firmenfeiern, Teamevents oder lockeres Teambuilding. Gemeinsam probieren, lachen und Neues entdecken, schafft eine entspannte Atmosphäre und stärkt den Zusammenhalt.

Ja, sehr gerne. Ob entspannt-genussvoll oder etwas ausgelassener – das Tasting kann individuell auf euren Junggesellen- oder Junggesellinnenabschied abgestimmt werden.

Natürlich. Ob IPA, Stout, Pils, Lager, Sauerbier oder regionale Spezialitäten – eure Wunschstile können bei der Planung berücksichtigt werden.

Ja. Auf Wunsch können alkoholfreie Biere oder einzelne alkoholfreie Alternativen in das Tasting integriert werden.

Ja. Eine Auswahl an ausgewählten Tasting-Themen findet ihr bereits auf der Website. Darüber hinaus lassen sich Inhalte und Bierauswahl gerne individuell an eure Wünsche anpassen.

Der Preis richtet sich nach Umfang, Thema, Anzahl und Art der Biere sowie dem Veranstaltungsort. Einfache Tastings mit drei Bieren sind bereits ab ca. 29 Euro pro Person möglich, zuzüglich einer individuellen Pauschale für An- und Abreise. Mit steigender Anzahl der Biere, besonderen Themen oder exklusiven Bieren erhöht sich der Preis entsprechend. Nach oben gibt es dabei bewusst keine feste Grenze – zum Beispiel, wenn fassgereifte Biere, limitierte Abfüllungen oder importierte Biere Teil des Tastings sind, die deutlich höhere Einkaufspreise haben. Nach einem kurzen Vorgespräch erstelle ich euch ein transparentes, individuelles Angebot, passend zu eurem Anlass und euren Vorstellungen.

Im Preis enthalten sind die ausgewählten Biere, passende Gläser, Moderation, Hintergrundwissen sowie Vorbereitung und Durchführung des Tastings. Die Kosten für An- und Abreise richten sich nach dem jeweiligen Veranstaltungsort.
Optional können zusätzliche Komponenten wie Handouts oder spezielle Themenerweiterungen hinzugebucht werden.

Nach eurer Anfrage besprechen wir kurz eure Wünsche, den Ort und den Rahmen. Anschließend erhaltet ihr ein verbindliches Angebot. Nach eurer Bestätigung ist das Biertasting fix gebucht.

Je früher, desto besser – besonders für Termine an Wochenenden. Wenn ihr Hopfenhenne bucht, bekommt ihr mich persönlich, und da ich nicht an mehreren Orten gleichzeitig sein kann, können Termine schnell vergeben sein. Kurzfristige Anfragen sind je nach Verfügbarkeit aber ebenfalls möglich.